Freie Alternativschulen sind in der Regel von Eltern geführte Vereine, bei denen die LehrerInnen und andere MitarbeiterInnen angestellt sind. Dasselbe gibt auch für die viele alternativen Eltern-Initiativ-Kinderläden. Doch hinter einem solchen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis stehen immer auch Machtverhältnisse und Interessenwidersprüche. Wie verträgt sich der emanzipatorische Anspruch alternativer Pädagogik eigentlich mit einer konventionellen Betriebsführung? Wäre es nicht sinnvoll, die Rechte der MitarbeiterInnen zu stärken? Oder wiegen die ökonomischen Zwänge derart, dass dies nur zuungunsten der Kinder- und Elternrechte möglich wäre? Und warum gibt es eigentlich kaum von LehrerInnen geführte Schulen (Kollektivbetriebe)?
Es scheint nahe liegend, dass ein LehrerInnen-Kollektiv die Prioritäten bei der Budgetierung anders setzen würde als eine Schule in Elternträgerschaft. Arbeitsbedingungen und Löhne stünden vermutlich stärker im Fokus als pädagogische Innovationen und solide Rahmenbedingungen für die SchülerInnen (z.B. Bioessen, gut ausgestattete Werkstätten usw.). Befinden sich also Alternativschulen in einem Dilemma, bei dem entweder die Beschäftigten oder die Eltern und SchülerInnen den Kürzeren ziehen? Gibt es vielleicht Möglichkeiten, derartige ökonomische Zwänge zu überwinden, etwa mit der Durchsetzung einer gleichberechtigten staatlichen Finanzierung, wie sie bspw. die Initiative „Schule in Freiheit“ für alle Schulen in freier Trägerschaft fordert? Oder würden damit nur weitere Abhängigkeiten und Zwänge geschaffen?
Heute gibt es eine große Spannbreite, wie sich die Freien Alternativschulen ökonomisch und rechtlich organisieren. Es gibt Trägervereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen… Teilweise gibt es Einheitslöhne sowie gemischte Vorstände aus Eltern und MitarbeiterInnen – all das gibt es aber teilweise auch nicht. Wäre es nicht notwendig, die Art und Weise, wie Arbeit organisiert ist, in den Prinzipien des Bundesverbandes der Freien Alternativschulen (BFAS) genauer zu spezifizieren, so dass der emanzipatorische Anspruch auch die Rechte und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einschließt? Müsste der Verband dafür nicht etwa, ebenso wie er pädagogische Anforderungen an seine Mitgliedsschulen stellt, auch ökonomische Kriterien für diese festlegen?
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